Schuldensanierung bedeutet, die Schulden abzuzahlen. Die Schuldenrückzahlung kann bei sehr hohen Schulden über mehrere Jahre dauern. Normalerweise liegen jedoch Gründe vor, die eine zeitliche Begrenzung der Schuldenberatung auf drei Jahren erfordern (siehe Grundsätze der Schuldenberatung). Falls innerhalb der festgelegten Zeit die Schuldenbereinigung (vollumfängliche Rückzahlung der Schulden) nicht realisierbar ist, bittet man die Gläubiger, auf einen Teil Ihrer Ansprüche zu verzichten.
- Bei der Sanierung durch Schuldenberatung erstellt man eine Budget- und Schuldenaufstellung und versucht die Gläubiger von einem realistischen Schuldenbereinigungsplan zu überzeugen.
- Ein Kredit für die Schuldensanierung ist in vielen Fällen nicht zu empfehlen, sondern führt häufig vielmehr noch tiefer in die Schuldenfalle.
Erst wenn alle Gläubiger einer Lösung zugestimmt haben, diese Lösung umgesetzt wurde und keine neuen Schulden entstanden sind, ist eine Entschuldung erreicht. Eine Sanierung setzt u.a. ein ausreichendes Einkommen sowie die Einhaltung des Budgetplans in Bezug auf sämtliche laufenden Verpflichtungen voraus. Folgende Faktoren werden bei der Schuldenberatung berücksichtigt:
- Wie hoch und gesichert ist das voraussichtliche Einkommen in den nächsten drei Jahren?
- Wie stabil ist die berufliche, wohnliche sowie familiäre Situation?
- Wie hoch sind die laufenden Ausgaben und gibt es Sparpotential?
- Was ist die Differenz zwischen Einkommen und laufenden Ausgaben gemäss Sanierungsbudget?
- Wie hoch sind die Schulden und gibt es dringende oder privilegierte Schulden?
- Welche Sanierungsdauer ist realistisch und kann diese aller Voraussicht nach durchgehalten werden?
Inhalt
Die Schuldenfallen: Kredite, Scheidung, Arbeitslosigkeit
Ereignisse wie Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Privatkredite oder die Geburt eines Kindes können die finanzielle Lage aus dem Gleichgewicht bringen. Die Verschuldung der Privathaushalte nimmt jährlich zu – doch wo der Schuldengeier einmal sitzt, ist er nur schwer loszukriegen.
Privatverschuldung ist auch in der Schweiz längst kein Randphänomen mehr. Über ein Fünftel der Haushalte beansprucht Kredite, ein Zehntel hat mit gravierenden Steuerschulden zu kämpfen. Schulden sind oft nicht die einzige Folge: unter Umständen erschweren familiäre und gesundheitliche Probleme die Situation zusätzlich.
Erste Hilfe bieten unsere Tipps zum intelligenten Umgang mit Geld. An dieser Stelle möchten wir auf die 10 goldenen Regeln von Caritas Schweiz hinweisen, welche sich jeder zu Herzen nehmen sollte. Auch werden wir nach und nach Musterbriefe und Merkblätter zu Geld und Schulden aufschalten. Unser Portal ist darauf spezialisiert, für Menschen Lösungen aus der Verschuldung aufzuzeigen und während der Sanierungszeit mit Rat zu Seite zu stehen.
Von der Beratung zur Sanierung – täglich versuchen wir, mit unseren Informationen Menschen aus dem Sumpf der Verschuldung zu führen. Das braucht von den Betroffenen nicht nur Geduld, Kraft und einen starken Willen, sondern häufig auch eine Fachperson, die Verhandlungen mit den Gläubigern führt. Dazu bieten wir als Infoportal Schulden Schweiz das Wissen und kennen die möglichen Sanierungswege, um Betroffene aus der Verschuldung zu helfen.
Häufige Fragen zur Schuldensanierung
Folgende Fragestellungen und Unklarheiten tauchen um Zusammenhang mit einer Entschuldung regelmässig auf. Klicken Sie auf die Frage, um die Antwort zu sehen.
Grundsätze der Schuldenberatung
Diese Grundsätze basieren auf dem Übereinkommen des Dachverbandes Schuldenberatung Schweiz, welcher der Verband der gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen ist:
- Wer verschuldet ist, hat unabhängig von den Ursachen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung.
- Die Schuldensanierung erfasst die Gesamtheit der Schulden der überschuldeten Person.
- Das Budget, mit welchem die überschuldete Person und ihr Umfeld während der Bereinigungsphase leben sollen, wird so angelegt, dass keine Neuverschuldung eintritt und die überschuldete Person und ihr Umfeld nicht überbelastet werden.
- Die Schuldenbereinigung muss innert einem überblickbaren und für die überschuldete Person und ihr Umfeld erträglichen Zeitraum abgeschlossen werden. Die Zeitspanne, welche für die Bereinigung eingesetzt werden kann, variiert je nach Vorgeschichte, Stabilität und Perspektiven der überschuldeten Person und ihres Umfelds. Bei überschuldeten Personen, welche eine jahrelange Leidensgeschichte hinter sich haben, dauert die Bereinigungsphase in der Regel nicht länger als drei Jahre. Das Gleiche gilt, wenn die Zahlungen an die Gläubiger von Dritten vorfinanziert werden.
- Sämtliche Gläubigerinnen und Gläubiger werden gleichbehandelt. Eine Vorzugsbehandlung einzelner Gläubiger ist nur zulässig, sofern sie gesetzlich begründet ist oder mit der Einwilligung der anderen Gläubiger erfolgt.
- Ihr Ziel hat die Schuldenbereinigung erreicht, wenn die überschuldete Person und ihr Umfeld schuldenfrei und in der Lage sind, ihr Haushaltsbudget so zu verwalten, dass keine Neuverschuldung eintritt.
Möglichkeiten der Schuldensanierung
Grundsätzlich gibt es sechs Wege zur Schuldensanierung, welche nachfolgend erklärt werden.
Einvernehmliche private Schuldenbereinigung nach SchKG 333ff
Im revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursrecht von 1997 ist ein „kleines“ Sanierungsverfahren vorgesehen, das zur Anwendung kommt, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin in der Lage ist, auf Grund der finanziellen und persönlichen Verhältnisse die Schulden zu sanieren. Diese einvernehmliche private Schuldenbereinigung kann über das Gericht beantragt werden. Die überschuldete Person muss sich einen Sachwalter suchen, der die Verhandlungen mit den Gläubigern führt und die Sanierung überwacht.
Während einer Dauer von maximal sechs Monaten hat der Sachwalter Gelegenheit, mit den Gläubigern eine der unten aufgeführten Sanierungsvarianten auszuhandeln.
Das Verfahren dient aber auch dazu, den Privatkonkurs zu erschweren, weil vor jedem Konkursbegehren mindestens ein Versuch zur privaten Schuldenbereinigung gescheitert sein muss.
- Einstellung der Lohnpfändungen und Nachdruck durch gerichtliche Intervention.
- Zusätzliche Gerichtskostenvorschüsse von Fr. 600.- müssen aufgebracht werden.
Tilgung der Gesamtschuld durch Ratenzahlungen
Mit den Gläubigern werden monatliche Raten zur Tilgung der Schuld vereinbart. Die Raten sind proportional zur Höhe der eigentlichen Schuld festzulegen und sollten 50 Franken nicht unterschreiten. Dieses Verfahren ist vor allem dann sinnvoll, wenn die monatliche Quote, die zur Verfügung steht, so hoch ist, dass die Schulden in absehbarer Zeit zurückbezahlt werden können. Bis zur Tilgung der gesamten Schuld sollte ein Zeitraum von 2-3 Jahren nicht überschritten werden.
- Nach Beendigung ist man schuldenfrei.
- Man ist vom Einverständnis der Gläubiger abhängig.
Aussergerichtlicher Nachlassvertrag (Teilerlass)
Bei dieser Methode der Schuldensanierung wird den Gläubigem ein bestimmter Prozentsatz der Schulden zur Ablösung der Gesamtschulden vorgeschlagen, d. h., sie verzichten definitiv auf einen Teil ihrer Forderungen. Dafür erhalten sie das vereinbarte Geld sofort. Das geht in der Regel nur, wenn die betreffende Person zu diesem Zweck irgendwo ein rückzahlbares Darlehen auftreiben kann. Das Angebot muss für alle Gläubiger im Verhältnis gleich hoch sein, und jeder Gläubiger muss sich damit einverstanden erklären. Stimmt einer nicht zu, ist der aussergerichtliche Nachlass meistens zum Scheitern verurteilt.
- Nach Beendigung ist man schuldenfrei.
- Man ist vom Einverständnis der Gläubiger abhängig.
Schuldentilgung durch Ratenvergleich (Teilerlass zahlbar in Raten)
Der Unterschied zum aussergerichtlichen Nachlassvertrag besteht lediglich darin, dass die Schulden nicht mit einer Abschlagzahlung beglichen werden, sondern ein Teil der Schulden erlassen wird und der Rest mittels Ratenzahlungen abgegolten wird. Bis zur Tilgung der gesamten Schuld sollte ein Zeitraum von 2-3 Jahren nicht überschritten werden.
- Nachlass wird auch da möglich, wenn keine Darlehen gefunden werden.
- Nach Beendigung ist man schuldenfrei.
- Diese Methode ist bei den Gläubigern relativ unbeliebt.
- Es ist ein aufwändiges Verfahren.
Gerichtlicher Nachlassvertrag
Unter besonderen Umständen, vor allem bei Geschäftsleuten oder wenn wenig Aussicht besteht, dass die Gläubiger einem aussergerichtlichen Nachlassvertrag zustimmen, kann unter behördlicher Mitwirkung ein gerichtlicher Nachlassvertrag abgeschlossen werden. Das Verfahren ist mit Kosten verbunden. Kann man dem Gericht glaubhaft machen, dass die Gläubiger beim Nachlassverfahren mehr Geld als beim Konkursverfahren erhalten, dann wird in der Regel ein Gesuch um gerichtliche Nachlassstundung bewilligt. In der Praxis nimmt diese Sanierungsmöglichkeit für Privatschulden an Bedeutung zu.
- Nach Beendigung ist man schuldenfrei.
- Es sind zusätzliche Gerichtskosten von ca. CHF 1’600.- fällig.
- Es ist ein aufwändiges Verfahren.
Privatkonkurs nach SchKG 191
Wenn der Schuldenberg sehr hoch ist, oder wenn sehr viele Gläubiger Geld sehen wollen und eine Schuldensanierung unrealistisch ist, kann sich eine Person insolvent (zahlungsunfähig) erklären. Der Privatkonkurs ist oft der letzte Weg, um einer endlosen Serie von Lohnpfändungen zu entgehen oder daraus auszusteigen. Er muss beim Konkursrichteramt beantragt werden und bedingt einen Vorschuss von rund 5000 Franken. Mit der Konkurseröffnung fallen die bereits vollzogenen Pfändungen (auch Lohnpfändungen) dahin. Die Gläubiger erhalten für die nicht gedeckten Forderungen einen Konkursverlustschein. Der Schuldner kann dafür erst wieder betrieben werden, wenn er zu neuem Vermögen gekommen ist oder über vermögensbildendes Einkommen verfügt (maximal 20 Jahre). Der Privatkonkurs erlaubt separate Vereinbarungen mit jedem Schuldner (Rückkauf des Verlustscheins).
- Die Betreibung wird eingestellt.
- Man hat Einsprachemöglichkeit (Rechtsvorschlag).
- Kostenvorschuss
- Schuldenfrei ist man nur nach Rückkauf der Verlustscheine.