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SACKGELD
Taschengeld ist eine freiwillige, heute von den meisten Eltern befürwortete Leistung. Nur wer Geld zur Verfügung hat, kann lernen, damit umzugehen. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den Möglichkeiten und Gewohnheiten der Familie. Eltern und Kinder vereinbaren miteinander, wofür das Taschengeld eingesetzt wird. Die Beratungsstellen empfehlen regelmässige, wöchentliche oder monatliche Auszahlungen. Über das Taschengeld darf frei verfügt werden, ohne dass darüber Rechenschaft abgelegt werden muss.
Empfehlungen der Budgetberatungsstellen für Schülerinnen und Schüler
Alter | pro Woche | pro Monat |
1. Schuljahr | 1.- bis 2.- | |
2. Schuljahr | 1.50 bis 2.- | |
3. Schuljahr | 2.- bis 2.50 | |
4. Schuljahr | 2.50 bis 3.- | |
5. / 6. Schuljahr | 15. bis 25.- | |
7. / 8. Schuljahr | 25.- bis 35.- | |
9. / 10. Schuljahr | 35.- bis 45.- |
Für Jugendliche, die eine weiterführende Schule besuchen, kann ein erweitertes Taschengeld vereinbart werden. Dieser Betrag richtet sich nach dem effektiven Aufwand und dem finanziellen Rahmen des Familienbudgets. Einkünfte durch Jobs können für grössere Anschaffungen, Ferien oder Sonderwünsche eingesetzt werden.
Empfehlungen der Budgetberatungsstellen für Mittelschülerinnen und Mittelschüler
Art des Aufwands | pro Monat |
Taschengeld (Freizeit, Coiffeur) | 50.- bis 100.- |
Kultur / Sport | 30.- bis 50.- |
Kleider / Wäsche / Schuhe | 70.- bis 80.- |
Schulmaterial (ohne Bücher und Exkursionen) | 20.- |
Velo / Mofa | 20.- bis 30.- |
nach Aufwand | pro Tag |
Auswärtige Verpflegung | pro Tag 8.- bis 10.- |
Fahrkosten (Abonnomente) | |
Bücher, Exkursionen, Lager |
Mein erstes Geld
Viele Eltern legen für ihre Kinder bei einer Bank ein Sparheft („Bankbüechli“,) an, um deren Geld aufzubewahren. Ist das bei euch auch so? Wenn ja, gehört dieses Geld dir. Die Eltern dürfen die Erträge (Zinsen) deines Vermögens nur für deinen Unterhalt, deine Erziehung und Ausbildung ausgeben oder das Geld verwalten, bis du volljährig bist. Bist du mündig (18 Jahre), müssen dir die Eltern dein Vermögen, beziehungsweise dieses gesparte Geld geben.
Verdienst du durch Arbeit Geld, so gehört es ebenfalls dir. Du kannst es selber verwalten und nutzen. Lebst du bei deinen Eltern, können sie verlangen, dass du einen angemessenen Beitrag an den Lebensunterhalt der Familie bezahlst.
Budget
Damit du deine Geldangelegenheiten im Griff hast und nicht ständig mehr ausgibst als hereinkommt, lohnt es sich, ein Budget aufzustellen. So weisst du, wieviel dir für Hobby, Ausgang und Vergnügen übrigbleibt.
Wohnst du nicht mehr bei den Eltern, kommt noch die Miete samt Nebenkosten (Heizung, Telefon, Elektrizität) dazu.
Kommst du mit dem Budget nicht klar, kannst du dich bei der zuständigen Jugendberatung Deiner Gemeinde oder bei oder bei einer der lokale Budgetberatungsstelle melden.
Beispiel für ein Lehrlingsbudget:
Einnahmen | Ausgaben | |
Nettoeinkommen / Monat: | 750.- | |
Feste Verpflichtungen: | 320.- | |
Kranken-/Unfallversicherungen | 70.- | |
Fahrspesen(Abonnements, Velo, Mofa) | 50.- | |
Schulmaterial | 20.- | |
Arzt / Zahnarzt / Optiker | 30.- | |
Haushaltbeitrag und / oder auswärtige Verpflegung | 150.- | |
Zur freien Verfügung: | 430.- | |
Kleider / Wäsche / Schuhe | 90.- | |
Taschengeld / Coiffeur / Körperpflege/Geschenke | 150.- | |
Freizeit / Bildung / Sport | 80.- | |
Steuern / Ferien / Sparen | 110.- | |
Total | 750.- | 750.- |
Schulden und Betreibung
Wenn du eine Rechnung nicht zahlst, erhältst du meistens eine Mahnung. Du wirst dabei aufgefordert, innert einer bestimmten Zeit die Schuld zu bezahlen. Hast du das Geld nicht, nimm mit den Rechnungsstellenden Kontakt auf und mache eine Zahlungsart ab.
Hast du grosse Schulden, so verschaffe dir zuerst einen Überblick. Nimm ebenfalls mit den Rechnungsstellenden Kontakt auf und sage ihnen, dass du im Moment nicht gut bei Kasse bist.
Versuche, mit ihnen eine Ratenzahlung auszuhandeln. Die meisten Gläubigerinnen sind auch mit kleinen Raten (Fr. 20.- bis Fr. 100.- ) zufrieden. Wenn du nicht mehr weiter weisst, so lass dich bei deiner Jugendberatungsstelle beraten. Ihr könnt dort gemeinsam überlegen, welche Möglichkeiten der Rückzahlung es gibt.
Reagierst du nicht auf die erste oder zweite Mahnung, so kann dich derjenige/diejenige, dem/ der du das Geld schuldest (Gläubigerin), betreiben lassen. Du erhältst dann einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsbeamten/von der Betreibungsbeamtin deiner Gemeinde. Dabei wurde noch nicht abgeklärt, ob die Schuld zurecht besteht oder nicht. Du hast nun vier Möglichkeiten zu reagieren:
Du bezahlst die Summe und die Gebühren für die Betreibung entweder an das Betreibungsamt oder an den Gläubiger/die Gläubigerin.
Du nimmst mit dem Gläubiger/der Gläubigerin Kontakt auf und machst mit ihm schriftlich eine Ratenzahlung ab.
Du erhebst innert 10 Tagen einen Rechtsvorschlag, das heisst, du bist mit der Betreibung nicht einverstanden. Erhebe Rechtsvorschlag, wenn der Betrag zu hoch ist, wenn du schon einen Teil bezahlt hast oder mehr als 5% Verzugskosten verlangt wurden. Du musst lediglich das Formular unterschreiben, um Rechtsvorschlag gegen den Gesamtbetrag oder gegen einen der erwähnten Punkte zu erheben. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung. Der Gläubiger/die Gläubigerin muss beweisen, dass die Forderungen zurecht bestehen. Normalerweise kommt es zu einer Verhandlung vor dem Friedensrichter/der Friedensrichterin. Erhebe in jedem Falle Rechtsvorschlag gegen allfällige, vom Gläubiger/von der Gläubigerin geltend gemachte Inkassospesen. Wird nur ein Teilbetrag der Forderung bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben.
Du unternimmst nichts und wartest ab. Wenn der Gläubiger/die Gläubigerin ein Begehren um Fortsetzung der Betreibung stellt, erfolgt die Pfändung. Arbeitest du, so kann ein Teil deines Lohnes zum Abzahlen der Schuld dafür eingezogen werden. Das Existenzminimum wird dir belassen.
Hast du keine pfändbaren Gegenstände (Schmuck, Münzen, wertvolle Geräte etc.) und verdienst du keinen Lohn, so wird ein Verlustschein ausgestellt.
Lass dich in unklaren Fällen beraten. Geh auf eine Beratungsstelle, zum Betreibungsbeamten / zu der Betreibungsbeamtin oder zu einem Anwalt / einer Anwältin.
Auf Pump leben
Kleinkredite
Du kannst auf „Pump“, in die Ferien fahren, ein Töffli kaufen, eine Video-Ausrüstung anschaffen, den Zahnarzt bezahlen…, die Leute auf der Kredit-Bank machen es dir sehr einfach. Deine Unterschrift genügt in vielen Fällen und du bekommst einen Kleinkredit. Doch aufgepasst!
Du handelst dir verschiedene Nachteile ein: Erstens zahlst du einen höllischen Zins von 12 bis 16%; für einen tausendfränkigen Ferientrip sind das 160 Franken, die du für den Privatkredit abliefern musst: das ist zum Fenster rausgeworfenes Geld!
Zweitens kann es auch sein, dass die Bank versucht, bei Rückzahlungsverzug deinen Lohn zu pfänden. Also, besser Hände weg!
Bist du in Geldnot, so sprich mit der Bank, bei welcher du ein Konto hast. Dort erhältst du unter Umständen vorteilhaftere Bedingungen.
Mietkaufverträge
Mit einem Miete-Kauf-Vertrag kannst du das Ding, das dein Herz begehrt (Ski, Stereo-Anlage, Fotoapparat etc.) sofort benützen ohne es auch sofort ganz zu zahlen. Du zahlst monatliche Raten und nach einer bestimmten Zeit (etwa sechs bis 24 Monate) gehört es dann dir. Das kommt dich aber viel teurer zu stehen (bis doppelt soviel) als bei Barzahlung.
Ausserdem kannst du leicht den Überblick verlieren, wenn du mehrere solche Verträge abschließt: plötzlich übersteigen die monatlichen Raten dein Budget!
Abzahlungsvertrag
Dies funktioniert im Prinzip ähnlich wie ein Mietkauf: Du beziehst eine Ware und zahlst sie in vereinbarten Raten. Den Abzahlungsvertrag kannst du aber innert fünf Tagen rückgängig machen, wenn du merkst, dass du eine Dummheit gemacht hast. Auch hier gilt: Abzahlen ist teurer als bar zahlen.
Leasing
„Leasen“ ist eine Form von Mieten, bei dem die Mietzahlungen an den späteren Kauf angerechnet werden können. Für ein Leasing musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Im Gegensatz zu Miete-Kauf gehört das Auto oder der geleaste Gegenstand nicht automatisch nach dem Bezahlen einer bestimmten Anzahl Raten dir. Obligatorisch ist beim Autoleasing der Abschluss einer Teilkaskoversicherung, die aber nicht haftet, wenn du den Wagen nicht selber fährst. Ebenfalls nicht versichert sind Mitfahrerinnen. Es ist eine sehr teure Art, Auto zu fahren!
STEUERN
Wenn du verdienst, musst du grundsätzlich Steuern bezahlen. Während der Schul-/Lehrzeit bezahlst du in der Regel aber noch keine Einkommenssteuern. Einkommen aus anderen Quellen als Arbeitstätigkeiten (vor allem Bank-/Postkontozinsen) und dein Erspartes müssen deine Eltern bis zum Beginn jenes Jahres, in dem du 18-jährig wirst, versteuern. Danach wirst du dafür selber steuerpflichtig. Ab dem Jahr, in dem du 18-jährig wirst, bezahlst du unabhängig vom Einkommen eine Personalsteuer von 50 Franken pro Jahr.
Im Kanton Luzern musst du jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen; in der Regel erstmals im Jahr nach deinem 18. Geburtstag. Mit der Steuererklärung kannst du auch die von der Bank/Post auf den Zinsen abgezogenen Verrechnungssteuern zurückverlangen. Wenn du mit dem Ausfüllen Schwierigkeiten hast, erkundige dich beim Steueramt deiner Gemeinde.
Wenn du die Steuererklärung nicht fristgerecht einreichst oder gar nicht ausfüllst, wirst du gebüsst und nach Ermessen eingeschätzt. Dadurch können für dich Nachteile entstehen (z.B. Verlust des Einspracherechts). Wenn du die Steuerveranlagung bekommst, prüfe, ob das steuerbare Einkommen und Vermögen mit deiner Steuererklärung übereinstimmt. Bist du mit der Einschätzung nicht einverstanden, so kannst du innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Darin musst du die Änderungsanträge genau bezeichnen und soweit möglich begründen und belegen.
Kannst du die Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen, dann telefoniere dem Gemeindesteueramt und unterbreite einen Zahlungsvorschlag (z.B. Ratenzahlungen). Für nicht fristgerecht bezahlte Steuerbeträge musst du aber Zinsen bezahlen. Ist es dir z.B. infolge Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unglücksfall nicht möglich, die Steuern zu bezahlen, kannst du bei deiner Wohngemeinde ein Steuererlassgesuch einreichen.
Guten Tag
Wir sind zufälligerweise auf Ihre Website gestossen und haben festgestellt, dass Sie unseren Budgetcoach und unsere Exceltabelle zum Monatsbudget zum Download anbieten.
Einerseits freut es uns natürlich, wenn unsere Unterlagen als nützlich betrachtet werden, andererseits haben wir Mühe damit, dass Sie sie ohne Rücksprache und ohne Quellenhinweis weiterverbreiten.
Wir bitten Sie, uns gegenüber Ihre eigenen Grundsätze einzuhalten, die Sie unter dem Stichwort „Haftungsausschluss“ aufgestellt haben:
„Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Gren-zen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestat-tet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrech-te Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.“
Wir bitten Sie, einfach einen Link auf unsere Dateien auf unserer Website zu setzen.
Sehr geehrter Herr Roncoroni
Wir bieten Ihre Dateien nicht selber zum Download an, sondern verlinken die Dateien von ihrer Webseite direkt (d.h. die Dateien befinden sich nicht auf unserem Webserver, sondern bei ihnen und wir haben einen normalen Link dorthin gesetzt).
Mir ist unklar, was Sie mit „Wir bitten Sie, einfach einen Link auf unsere Dateien auf unserer Website zu setzen.“ meinen, da wir bisher genau das gemacht haben. Aber um jegliche Missverständnisse oder Unstimmigkeiten zu vermeiden, haben wir die Links entfernt. Wir finden das zwar schade, hoffen aber dass dies zu ihrer Zufriedenheit ist.
Freundliche Grüsse
Susanne Kipfer